Honorare und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn nicht schriftlich Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde:
Honorar (alle Beträge netto)
für Führungen werktags in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr in Wien:
Zu Fuß für Gruppen bis 20 Personen:
60 Minuten | 140,- Euro (jede weitere Person 6,- Euro) |
90 Minuten | 170,- Euro (jede weitere Person 7,50 Euro) |
120 Minuten | 220,- Euro (jede weitere Person 10,- Euro) |
Mit dem Bus für Gruppen bis 30 Personen:
180 Minuten | 220,- Euro (jede weitere Person 5,- Euro) |
240 Minuten | 280,- Euro (jede weitere Person 6,- Euro) |
Reisebetreuer-Tätigkeiten, insbesondere Transfers, sind wie Führungen zu honorieren.
Überstunde für Gruppen bis 20 bzw. mit dem Bus 30 Personen
Wird die vereinbarte Zeit um mehr als 15 Minuten überschritten, so wird eine volle Überstunde zusätzlich in Rechnung gestellt.
1 Überstunde | 85,- Euro (für jede weitere Person 6,- Euro) |
Zuschläge morgens vor 8.00 Uhr, abends ab 18:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen + 20% auf die oben angeführte Preise.
Eine Pauschale von 50,- Euro pro Führung fällt an, wenn die Aufwendungen für Vorbereitungen der Programme über die gängigen Vorschläge hinausgehen. Preise für individuell geplante Touren zu Spezialthemen nach Vereinbarung.
Alle Preise verstehen sich als steuerfreie Leistung gemäß 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Zusatzleistungen
(Bus, Eintritte, Anmietung eines Audiosystems etc.) sind im Führungshonorar nicht inkludiert und werden gesondert verrechnet.
Bei Führungen zu Fuß empfiehlt sich ab 20 Personen die Anmietung eines Audiosystems bzw.der Einsatz eines 2. Fremdenführers.
Anfrage / Angebot
Bitte senden Sie mir Ihre Anfrage per Mail mit Angabe der gewünschten Führung sowie Datum und Uhrzeit. Gerne stelle ich auch ein maßgeschneidertes Programm nach Ihren Wünschen zusammen. Sie erhalten von mir ein schriftliches Angebot. Bestellungen können dann mündlich oder schriftlich erfolgen und gelten mit meiner schriftlichen Rückbestätigung als verbindlich gebucht. Änderungen und Stornos müssen bitte schriftlich erfolgen.
Stornobedingungen
Die Stornierung einer gebuchten Führung ist bis 21 Tage vor dem Termin kostenlos schriftlich möglich. Danach kommen folgende Stornogebühren zur Anwendung:
20 bis 4 Tage vor dem Termin: 50%
ab 3 Tagen vor dem Termin: 100% des vereinbarten Honorars
Bei Nichterscheinen der Gruppe am vereinbarten Treffpunkt gilt die Führung als durchgeführt, und es ist daher der volle Tarif ohne Abzug fällig.
Treffpunkt / Verspätung
Im Falle der Verspätung des Kunden verpflichtet sich der Fremdenführer, 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet. Bei Verspätung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Führung in vollem Umfang. Eine Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit ab und wird als Überstunde in Rechnung gestellt.
Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten.
Verhinderung der Fremdenführerin
Im Falle einer Erkrankung oder unerwarteten Verhinderung bemüht sich der Fremdenführer eine qualifizierte Vertretung zu organisieren. Der Auftraggeber wird umgehend informiert.
Rechnungslegung / Bezahlung
Die Rechnungslegung erfolgt nach fixer Erteilung des Auftrags. Der Rechnungsbetrag ist bis 3 Tage vor der Führung spesenfrei für die Empfängerin auf das Bankkonto zu überweisen. In Ausnahmefällen kann Barzahlung unmittelbar nach der Führung vereinbart werden. Kosten für Überstunden, zusätzliche Führungsteilnehmer u.ä. werden nach der Führung nachverrechnet und sind dann prompt zu überweisen.
Video- und Tonaufnahmen
während der Führung sind nicht gestattet.
Haftungsausschluss
Fremdenführer haften in Ausübung ihrer Berufstätigkeit nur für Schäden, die sie anderen rechtswidrig und schuldhaft zufügen. Die Fremdenführerin haftet keinesfalls, wenn ein Gast einen Schaden erleidet, durch eigenes unvorsichtiges oder ungeschicktes Verhalten oder durch Zufall zu Schaden kommt. Die Teilnahme an Führungen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr.
Kurzfristige Programmänderungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse sind möglich und begründen keine Preisminderung.
Gerichtsstand: Wien, Stand 2022